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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Abschluss des Gastaufnahmevertrages:

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder E-Mail erfolgen. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Ferienwohnung/Zimmer entsteht erst wenn der Gast die Anzahlung geleistet hat.

Anreise:

Das gebuchte Zimmer/ Ferienwohnung stehen ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.

Abreise:

Am Abreisetag ist das Zimmer/ die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr freizugeben.
Die Ferienwohnung ist besenrein zu verlassen (gründlich gesaugt, Bettwäsche abgezogen und Abfall entsorgt).                                                       

Gäste, die vor 9:00 Uhr abreisen, sollten ihre Rechnung bereits am Vortag begleichen.

Von Gästen mitgebrachte, elektronische Geräte:

Das Laden elektronischer Geräte ist ausschließlich mit GS-zertifizierten Ladegeräten erlaubt.

Leistung, Preise & Bezahlung:

Wir bitten um eine Vorauszahlung von 50 % des Mietpreises auf unser Konto innerhalb von 14 Tagen. Mit der Angabe des Mietzeitraums und dem Familienamen beim Verwendungszweck.
Kontonummer wird bei Zusendung unserer Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Der Restbetrag des Mietpreises muss 7 Tage vor Urlaubsantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.
Die in der Buchungsbestätigung angegeben Preise sind Endpreise und schließen alle genannten Leistungen ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Kurtaxe und Kosten für Zusatzleistungen sind am Tage der Abreise fällig. Eine Bezahlung mit EC oder Kreditkarte ist nicht möglich.
Die Ferienwohnung/ Zimmer darf nur von der gebuchten Anzahl von Personen bezogen werden. Bei Veränderung der Personenzahl und Hunden ändert sich der Preis.

Der Preis einer Ferienwohnung gilt für vier Personen. Jede weitere Person wird mit 25 Euro/Nacht berechnet. Kleinkinder im Reisebett sind kostenlos.
Bei verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise gibt es keine Rückerstattung.

Kurtaxe und Konus-Karte:

Die Kurtaxe beträgt 1,70 €. Die Kurtaxe der Gemeinde Pfalzgrafenweiler wird gesondert, pro Person und Tag berechnet. An- und Abreisetag werden dabei gemeinschaftlich als ein Tag berechnet.

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind befreit.

Mit der Kurkarte (Konus) erhalten in der ganzen Region Schwarzwald vergünstigte Eintrittspreise. Die Karte gilt außerdem als Zug- und S-Bahnkarte (freie Fahrt) zwischen Karlsruhe und Freiburg. In das Hallen und Freibad in Pfalzgrafenweiler erhalten Sie einmalig freien Eintritt.

Die Zahlung der Kurtaxe erfolgt vorab per Überweisung.

Hunde:

Für Hunde berechnet der Beherbergungsbetrieb wegen des erhöhten Reinigungsaufwands 8,00 € pro Tier pro Tag.


Stornokonditionen:
  • Rücktritt bis zum 14 Tag vor Reiseantritt: 100 % der Anzahlung werden zurückerstattet.

  • Rücktritt ab dem 13 Tag vor Reiseantritt: 0 % der Anzahlung werden zurückerstattet, 50% des Gesamtpreises sind fällig.

  • Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises sind fällig.


Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

Haftung:

Der Gast haftet in vollem Umfang für durch ihn selbst verursachte Schäden oder eingebrachte Gegenstände. Für Schäden, die aufgrund des unsachgemäßen Ladens oder Gebrauchs von elektronischen Geräten entstehen, haftet der Gast in vollem Umfang.

Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrages, wobei der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hierdurch nicht gemindert wird.

Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können.

Für Wertgegenstände der Gäste haftet der Beherbergungsbetrieb nicht.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht.

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